Verrechnung mit der Ausgleichsabgabe:
Als Firmenkunde können Sie 50% unserer Wertschöpfung mit Ihren Ausgleichsabgabezahlungen verrechnen
Sie beschäftigen 65 Mitarbeiter, damit haben Sie drei Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu besetzen.
Beschäftigen Sie nur einen schwerbehinderten Mitarbeiter - sofern dieser nicht nach § 76 SGB IX mehrfach angerechnet wird -, so liegt Ihre Beschäftigungsquote unter 2%.
Damit müssen Sie monatlich 260,- € Ausgleichsabgabe für zwei nichtbesetzte Arbeitsplätze bezahlen. Das sind im Jahr 6.240,- €
Wenn Sie an uns oder eine andere anerkannte Behindertenwerkstatt z.B. Aufträge in Höhe von 12.000,- € vergeben mit einem Arbeitsanteil im Wert von 10.000,- €, dann können Sie 50% dieses Anteils bei Ihrer Ausgleichsabgabezahlung verrechnen
Sie können sich auf diese Weise ganz von Ihrer Ausgleichsabgabe befreien und fördern auf diesem Weg die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Behindertenwerkstätten.
Als Endverbraucher zahlen Sie auf unsere Artikel nur 7% Mehrwertsteuer.
Karin Häringer
Tel.: 089 / 458324900
Fax: 089 / 458324908
karin.haeringer@awo-conceptliving.de